Energiepreisbremsen

Energiepreisbremsen für Strom und Gas

Kabinett beschließt Preisdeckel für Strom und Gas durch Energiepreisbremsen.

Die Bundesregierung hat am Freitag, 25. November 2022 Gesetzentwürfe für die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Privathaushalte und Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Energiekosten durch Energiepreisbremsen für Strom und Gas entlastet werden.

Mit der Gaspreisbremse bekommen Gaskunden einen Zuschuss zum Gaspreis. Diesen Rabatt übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben – entweder im Rahmen der Abrechnung oder über die Voraus- oder Abschlagszahlung. Der Bund finanziert die Gas- und Wärmepreisbremse im Rahmen des 200-Millarden-Euro-Abwehrschirms.

Für Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.

Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.

Foto: Screenshot 2022-11-28 at 11-09-52 Preisbremsen für Strom Gas und Wärme Bundesregierung.jpg

Quelle: Bundesregierung, unter:
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/energiepreisbremsen-2145728

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